Hotel & Gasthof Zur Post · Liebstädter Straße 30 · D-01796 Pirna ·
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Über uns

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und
Veranstaltungen, Hotel und Gasthof „Zur Post“ 01796 Pirna, Liebstädterstraße 30
1. Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen Begerbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Genehmigung des Hotels.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluß, -partner,- haftung, Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten
des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer behalten wir uns eine Preisangleichung
vor.
3.4 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung
zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe
von 4% über dem aktuellen Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank
zu berechnen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schrifltich vereinbart werden.
3.7 Vereinbarungen über Sonderpreise bzw. Nachlässe sind grundsätzlich nur
nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Sonderpreise gelten nur für
die Dauer der betreffenden Veranstaltung. Nachlässe aufgrund eines
schuldhaften Fehlers von seiten des Hotels können nur vom Inhaber gewährt
werden.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrages
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadenersatzansprüche des Hotels
auszulösen.
4.3 Für Gruppenreservierungen (Logis ab 20 Personen) gelten folgende
Stornierungsbedingungen:
bis 40 Tage vor Ankunft kostenfrei
39 bis 30 Tage vor Ankunft 30 % der vereinbarten Leistung
29 bis 14 Tage vor Ankunft 45 % der vereinbarten Leistung
13 bis 0 Tage vor Ankunft 80 % der vereinbarten Leistung
Individualgast (Logis bis 20 Personen):
Schließen die Vertragsparteien keinen Zimmer-Kontingentsvertrag mit einer
anderen Regelung, kann der Individualgast bis 28 Tage vor dem vertraglich
vereinbarten Aufenthaltsbeginn folgenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die
Stornierungsgebühr für nicht fristgerechte Absagen beträgt 80 %.
Die Stornogebühr entfällt, wenn eine Weitervermietung möglich ist.
Alle Reservierungen und Stornierungen bedürfen der Textform.
5. Der Gastaufnahmevertrag
5.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum
schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage nicht mehr
möglich war, bereitgestellt worden ist. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt,
haftet er neben dem Gast als Gesamtschuldner. Der Abschluß des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung und
kann nicht einseitig gelöst werden.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Reservierte Zimmer stehen unseren Gästen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und
am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache ist
eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise möglich. Sofern nicht eine
spätere Anreise vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, gebuchte
Zimmer ab 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus
einen Anspruch ableiten kann. Im Falle einer späteren Abreise ohne vorherige
Absprache behalten wir uns vor, 50 % des Zimmerpreises zu berechnen.
6.2 Sollten Zimmer zugesagt aber nicht verfügbar sein, ist unser Hotel
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
6.3 Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Breitstellung bestimmter
Hotelzimmer und Funktionsräume. Optionsdaten sind für den Kunden
bindend. Nach Ablauf der Frist erlischt das Angebot.Sofern ein Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.4 Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit gößter Sorgfalt auszuführen,
Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
7. Gruppenbuchungen
7.1 Um bei Gruppenbuchungen ab 20 Personen einen geordneten Ablauf zu
gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel 4
Tage vor Ankunft der Gruppe, die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
8. Haftung des Bestellers/Veranstalters
8.1 Für schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Hauses sowie
sämtlicher zum Hause oder den Räumen gehörenden Anlagen und
Einrichtungen haftet der Gast, soweit die Beschädigung von ihm oder seinen
Angehörigen, Mitarbeitern, Besuchern oder Lieferanten verursacht worden
sind.
9. Rücktritt vom Vertrag
9.1 Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Hochwasser usw.) oder sonstiger von
uns nicht vertretbarer Hinderungsgründe behalten wir uns das Recht vor, vom
Vertrag zurückzutreten, ohne das ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
Dies gilt auch, wenn sich nach Vertragsschluß herausstellt, dass die mit dem
Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht.
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der
Veranstaltung bei Vertragsabschluß nicht hinreichend informiert worden ist.
10. Tagungen, Ausstellungen, Vorträge
10.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß
spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden
sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung
gestellt.
10.2 Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger, von den
Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
10.3 Für Verlust und/oder Beschädigung von eingebrachten Sachen oder
Exponaten wird keine Haftung übernommen.
10.4 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen bedarf der
Zustimmung des Hotels. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des
Inventars haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung
oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
11. Ergänzung- gültig nur für Gruppenreisen
11.1 Der Leistungsvertrag tritt unter folgenden Bedingungen in Kraft:
1. Ende der kostenfreien Stornierungsfrist von 40 Tagen vor Reisebeginn
2. Bei Anzahlung von mindestens 10 % der vereinbarten Leistung
Bis zur Erfüllung bzw. Eintritt einer der beiden obigen Punkte ist auch das Hotel
berechtigt, vom Vertrag, ohne Angabe von Gründen, zurückzutreten.
12. Schlußbestimmungen
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Für unsere Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Pirna.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
©Hotel „Zur Post“ Pirna 07/2023

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